Zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger kann im Rahmen der „Richtlinien über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Bad Dürkheim“ ehrenamtlich tätigen Personen, die sich im sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und sonstigen Bereich verdient gemacht haben, die Ehrennadel der Stadt verliehen werden. Es müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
| nach 20 Jahren | ehrenamtlicher Tätigkeit bei einer Hilfsorganisation (DRK, Feuerwehr u.a.) als aktives Mitglied in leitender Funktion |
| nach 30 Jahren | ehrenamtlicher Tätigkeit bei einer Hilfsorganisation in sonstiger Funktion |
| nach 30 Jahren | ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen (auch Sportvereine) in leitender Funktion, in Ortsbeiräten und als Ausschussmitglieder |
| nach 10 Jahren | ehrenamtlicher Tätigkeit bei einer Hilfsorganisation (DRK, Feuerwehr u.a.) als aktives Mitglied in leitender Funktion |
| nach 20 Jahren | ehrenamtlicher Tätigkeit bei einer Hilfsorganisation in sonstiger Funktion |
| nach 20 Jahren | ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen (auch Sportvereine) in leitender Funktion, in Ortsbeiräten und als Ausschussmitglieder |
Sonstigen Persönlichkeiten kann von Fall zu Fall die Ehrennadel verliehen werden.
Vorschläge für verdiente Personen, die die Voraussetzungen für eine Verleihung der Ehrennadel in Gold oder in Silber erfüllen, bitten wir unter genauer Dauer und Angabe der Verdienste bis spätestens 10. November 2023, bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Fachbereich 1, Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim (e-mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de) schriftlich einzureichen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit Frau Feigel (Tel.: 06322/935-1110) in Verbindung setzen.