gem. § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Weinbergschutz in der Stadt Bad Dürkheim vom 30.8.2001:
Das Ende des diesjährigen Weinbergschutzes wird im Hoheitsgebiet der Stadt Bad Dürkheim auf den 13. Oktober 2023 festgesetzt.
Nach dem Ende des Weinbergschutzes haben die Eigentümer bzw. Pächter der betroffenen Weinberge selbst für ausreichenden Schutz zu sorgen.
Bad Dürkheim, den 29. September 2023