Ausgabe 40/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung
gem. § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Weinbergschutz in der Stadt Bad Dürkheim vom 30.8.2001
Ende des Weinbergschutzes 2026 in der Stadt Bad Dürkheim
Das Ende des diesjährigen Weinbergschutzes wird im Hoheitsgebiet der Stadt Bad Dürkheim auf den 1. Oktober 2026 festgesetzt.
Nach dem Ende des Weinbergschutzes haben die Eigentümer bzw. Pächter der betroffenen Weinberge selbst für ausreichenden Schutz zu sorgen.
Stadtverwaltung Bad Dürkheim, den 28. September 2026
gez. i.V. Gerd Ester, Beigeordneter