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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Jugend- und Sportförderung - Ablauf der Antragsfrist für 2022

Die Stadt Bad Dürkheim gewährt nach Maßgabe der Sportförder- und Jugendförderrichtlinien Zuschüsse an Bad Dürkheimer Vereine gemäß den nachgenannten Voraussetzungen.

Antragsberechtigt sind:

  • Bad Dürkheimer Sportvereine sowie
  • Bad Dürkheimer Jugendverbände, die dem Landesjugendring Rheinland-Pfalz angehören
  • Bad Dürkheimer Jugendverbände, die anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sind,

und die Maßnahmen und Veranstaltungen durchführen, die jugendpflegerischen Zwecken dienen.

Die Sportvereine müssen bei der Stadtverwaltung gemeldet und Mitglied des Sportbundes Pfalz sein. Sie müssen angemessene, jedoch in jedem Fall die vom Sportbund Pfalz festgesetzten Mindestmitgliedsbeiträge erheben.

Dem Sportamt ist eine Kopie der Jahresmeldung an den Sportbund über Vereinsdaten (Vorstand, Mitgliederzahl, Beiträge) einzureichen.

Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag bewilligt. Dieser muss bis zum

15.11. jeden Jahres

für das laufende Jahr bei der Stadtverwaltung vorliegen. Dem Antrag sind prüffähige Unterlagen beizufügen, das heißt alle Zahlungen müssen durch Kontoauszüge belegt werden. Mit dem Antrag erkennt der Antragsteller die Richtlinien in vollem Umfang an.

Die Richtlinien finden Sie im Internet unter:

www.bad-duerkheim.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/satzungen-richtlinien

Der 15.11.2022 ist die endgültige Ablauffrist für das Jahr 2022.

Liegen bis zu diesem Termin weder Antrag noch prüffähige Unterlagen vor, kann eine Sportförderung bzw. Jugendförderung nicht erfolgen!

Die Stadtverwaltung bittet die Vereine und Verbände im eigenen Interesse um Einreichung der Anträge bis spätestens 15.11.2022 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Sachgebiet 3.3, Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim.

Stadtverwaltung Bad Dürkheim