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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Weinbergschutz in der Stadt Bad Dürkheim vom 30.8.2001:

Ende des Weinbergschutzes 2024 in der Stadt Bad Dürkheim

Das Ende des diesjährigen Weinbergschutzes wird im Hoheitsgebiet der Stadt Bad Dürkheim auf den 15. Oktober 2024 festgesetzt.

Nach dem Ende des Weinbergschutzes haben die Eigentümer bzw. Pächter der betroffenen Weinberge selbst für ausreichenden Schutz zu sorgen.

Stadtverwaltung Bad Dürkheim, den 1. Oktober 2024
In Vertretung
gez.: Gerd Ester, Beigeordneter