Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung
gem. § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Weinbergschutz in der Stadt Bad Dürkheim vom 30.08.2001
Ende des Weinbergschutzes 2025 in der Stadt Bad Dürkheim
Das Ende des diesjährigen Weinbergschutzes wird im Hoheitsgebiet der Stadt Bad Dürkheim auf den 10.10.2025 festgesetzt. Nach dem Ende des Weinbergschutzes haben die Eigentümer bzw. Pächter der betroffenen Weinberge selbst für ausreichenden Schutz zu sorgen.
Stadtverwaltung Bad Dürkheim, den 25.09.2025
gez. i.V. Gerd Ester, Beigeordneter