Am 1. Oktober 2022 ist die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) in Kraft getreten. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2022.Tagesaktuelle Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona.
Maskenpflicht:
In folgenden Einrichtungen/ Räumlichkeiten ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) zu tragen:
| • | In Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Zusätzlich müssen Beschäftigte und Besucher:innen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. |
| • | In Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Rettungsdienste |
| • | In Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht. |
Sich selbst und andere zu schützen bleibt nach wie vor sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen - daher gilt weiterhin der Apell auf eine Maske zurückzugreifen, wenn die Situation es nach eigenem Ermessen erfordert.
Weitere Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona