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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 42/2022
Die Stadtverwaltung informiert
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Aktuelle Corona-Regelungen

Am 1. Oktober 2022 ist die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) in Kraft getreten. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2022.Tagesaktuelle Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona.

Maskenpflicht:

In folgenden Einrichtungen/ Räumlichkeiten ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) zu tragen:

In Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Zusätzlich müssen Beschäftigte und Besucher:innen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.

In Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Rettungsdienste

In Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.

Sich selbst und andere zu schützen bleibt nach wie vor sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen - daher gilt weiterhin der Apell auf eine Maske zurückzugreifen, wenn die Situation es nach eigenem Ermessen erfordert.

Weitere Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona