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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 11.10.2022

In der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum 31.12.2021

1. Die Ergebnisrechnung wird mit einem Jahresüberschuss von 670.364,- Euro festgestellt.

2. Die Finanzrechnung wird mit einem Finanzmittelüberschuss von 230.433,- Euro, der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen mit einem Überschuss von 4.461.140,- Euro festgestellt.

3. Die Bilanzsumme wird mit 226.108.699 Euro, das Eigenkapital mit 117.627.675 Euro festgestellt.

4. Der Übertragung der Ermächtigungen gemäß & 17 Abs. 5 GemHVO wird zugestimmt.

Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird gemäß § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt

2.

Bebauungsplan "Westliche Karl-Räder-Allee"

hier: Offenlagebeschluss zu den Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes wird zur Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

3.

Bebauungsplan "Sonnenwendstraße"

hier: Offenlagebeschluss zu den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

a) Die Stadt Bad Dürkheim beschließt über die, während der informellen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Anlage.

b) Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Sonnenwendstraße der Stadt Bad Dürkheim wird zur Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

4.

Stadtsanierung

hier: Erläuterung der Ausgleichsbeträge

Die vom Gutachterausschuss beschlossenen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen für das Sanierungsgebiet Stadtmitte werden für die zu erhebenden Ausgleichsbeträge nach §154 BauGB übernommen

5.

Vollzug der Schiedsamtsordnung

hier: Berufung der Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Bad Dürkheim

Dem Direktor des Amtsgerichts Bad Dürkheim wird vorgeschlagen, Herrn Kurt Georg Freund als Schiedsperson und Herrn Klaus Döpper als seinen Stellvertreter zu ernennen.

6.

Neubesetzung in städtischen Ausschüssen

Auf Vorschlag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wählt der Stadtrat Frau Anja Hoffmann zum Mitglied im Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Forsten.

7.

Aufruf zur geplanten EU-Richtlinie Pflanzenschutz

Wir wenden uns mit aller Entschiedenheit gegen die Pläne der EU, jegliche Form von Pflanzenschutz in Schutzgebieten bis 2030 zu verbieten. Eine solche Regelung würde dem Weinbau in unserer Region großflächig die Existenzgrundlage rauben.

Wir begrüßen grundsätzlich die Bemühungen der Europäischen Union, unsere Landwirtschaft zu transformieren und den Erhalt der natürlichen Grundlagen und der Artenvielfalt viel stärker als bisher in den Fokus zu nehmen. Hierfür braucht es den Dialog und den guten Willen aller Beteiligten, um zukunftsfähige Lösungen zu finden.

Ein undifferenziertes Verbot jeglicher Substanzen zum Schutz der Pflanzen in Schutzgebieten ist hierfür keine geeignete Maßnahme und gefährdet unsere gesamte Kulturlandschaft an der Deutschen Weinstraße.

Der Weinbau in unserer Region in der Pfalz und entlang der Haardt findet in großem Umfang auf geschützten Flächen statt. Entlang der Weinstraße und im Übergang zum Biosphärenreservat Pfälzer Wald prägt der Wein und der Weinbau unsere Landschaft und unsere Kultur wie kaum etwas Anderes. Die ganze Region ist in größter Sorge, dass mit dieser Verordnung unsere Landschaft und unsere Kultur grundlegend in Frage gestellt werden.

In Bad Dürkheim liegen mehr als zwei Drittel der Weinbauflächen in Schutzgebieten. Der Entwurf der EU sieht aktuell ein Verbot für das Einbringen jeglicher fremden Substanzen vor, auch solcher, die im ökologischen Weinbau eingesetzt werden. Damit würde der Weinbau auf diesen Flächen unmöglich, weil er nach dem Stand heutiger Erkenntnisse nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist.

Dies hätte verheerende Folgen für den Weinbau in der Region - und in der Folge für den Fremdenverkehr und die gesamte Wirtschaft.

Wir fördern den Dialog mit den Winzerinnen und Winzern über zukünftige Formen des Weinanbaus, der Arten und Natur schützt und die Biodiversität fördert. Das ist das Gebot unserer Zeit.

Dieser wichtige Gesprächsfaden würde jedoch mit einem solchen Verbot vollständig zerschnitten.

Denn ein undifferenziertes Verbot jeglichen Pflanzenschutzes würde den Winzerinnen und Winzer die Existenzgrundlage rauben. Dies darf nicht geschehen.

Die Stadt Bad Dürkheim fordert von allen Beteiligten größte Anstrengungen, damit die Regelungen für die Schutzgebiete überarbeitet werden und damit der Weinbau in unserer von Natur und Biosphäre geprägten Region überlebt.

8.

Grundstücksangelegenheiten

Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Grundstücksangelegenheit zu.

Bad Dürkheim, den 13.10.2022
gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister