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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Konrad-Adenauer-Str. 35, 67433 Neustadt

Telefon: 06321/671-0, Telefax: 06321/671-1250

Internet: www.dlr.rlp.de

Flurbereinigung Weisenheim a. Berg IV

Aktenzeichen: 41230-HA5.1.

Flurbereinigung Weisenheim a. Berg IV

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin

über die Ergebnisse der Wertermittlung

gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Flurbereinigungsverfahren Weisenheim a. Berg IV, Landkreis Bad Dürkheim liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Dienstag, dem 15.11.2022 bis Mittwoch, dem 16.11.2022
vormittags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
nachmittags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
im Bürgerhaus, Hauptstraße 72 in 67273 Weisenheim am Berg

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Die Wertermittlungskarte kann online unter www.dlr.rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > Verfahrensnummer 41230 Verfahrensname Weisenheim am Berg IV eingesehen und heruntergeladen werden.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Zur besseren Koordinierung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit einer der folgenden Kontaktpersonen

Jan-Eric Christmann: 0631/3674-315;

E-Mail: jan-eric.christmann@dlr.rlp.de oder

Julia Hoffmann: 06321/671-1198;

E-Mail: julia.hoffmann@dlr.rlp.de

erforderlich.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf

Freitag, den 18.11.2022, um 9.00 Uhr
ebenfalls im Bürgerhaus, Hauptstraße 72 in
67273 Weisenheim am Berg,

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren Weisenheim a. Berg IV gehörenden Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich bis zum 01.12.2022 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein.

Vollmachtsvordrucke stehen online unter www.dlr.rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > Verfahrensnummer 41230, Verfahrensname Weisenheim am Berg IV am Ende unter 10. Formulare und Merkblätter zum Ausdrucken bereit. Vollmachtsvordrucke können auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beim DLR angefordert werden.

Im Auftrag

gez. Knut Bauer (Abteilungsleiter)

Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu finden.

Ansprechpartner für das Verfahren sind:

Projektleiter Carsten Wiesner, Tel. 06321/671-1203

Sachgebietsleiter Planung und Vermessung

Jan-Eric Christmann, Tel. 0631/3674-315

Sachgebietsleiterin Verwaltung

Antoinette Hammel, Tel. 06321/671-1204