Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz
Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung
Konrad-Adenauer-Str. 35, 67433 Neustadt
Telefon: 06321/671-0, Telefax: 06321/671-1250
Internet: www.dlr.rlp.de
Flurbereinigung Weisenheim a. Berg IV
Aktenzeichen: 41230-HA5.1.
Flurbereinigung Weisenheim a. Berg IV
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
Im Flurbereinigungsverfahren Weisenheim a. Berg IV, Landkreis Bad Dürkheim liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Die Wertermittlungskarte kann online unter www.dlr.rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > Verfahrensnummer 41230 Verfahrensname Weisenheim am Berg IV eingesehen und heruntergeladen werden.
Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.
Zur besseren Koordinierung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit einer der folgenden Kontaktpersonen
Jan-Eric Christmann: 0631/3674-315;
E-Mail: jan-eric.christmann@dlr.rlp.de oder
Julia Hoffmann: 06321/671-1198;
E-Mail: julia.hoffmann@dlr.rlp.de
erforderlich.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf
zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Beteiligten wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren Weisenheim a. Berg IV gehörenden Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich bis zum 01.12.2022 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein.
Vollmachtsvordrucke stehen online unter www.dlr.rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > Verfahrensnummer 41230, Verfahrensname Weisenheim am Berg IV am Ende unter 10. Formulare und Merkblätter zum Ausdrucken bereit. Vollmachtsvordrucke können auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beim DLR angefordert werden.
Im Auftrag
gez. Knut Bauer (Abteilungsleiter)
Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu finden.
Ansprechpartner für das Verfahren sind:
Projektleiter Carsten Wiesner, Tel. 06321/671-1203
Sachgebietsleiter Planung und Vermessung
Jan-Eric Christmann, Tel. 0631/3674-315
Sachgebietsleiterin Verwaltung
Antoinette Hammel, Tel. 06321/671-1204