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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 10.10.2023

In der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Bad Dürkheim-Abwasserbeseitigung

Feststellung des Jahresabschlusses 2022

Der Jahresabschluss 2022, dessen Bilanz zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 23.918.592,74 €

und dessen

Erfolgsrechnung mit einem Verlust von 84.955,00 €

abschließt, wird festgestellt.

Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns

Der Verlust aus dem Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 84.955,00 € wird auf das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen.

Bilanzielle Umbuchung des Gewinnvortrags auf Vorjahr in die allgemeine Rücklage

Der Gewinnvortrag zum 31.12.2022 in Höhe von 53.924,84 € wird in die allgemeine Rücklage umgebucht.

2. Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum 31.12.2022

Die Ergebnisrechnung wird mit einem Jahresüberschuss von 152.602 Euro festgestellt.

Die Finanzrechnung wird mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 3.094.844 Euro, der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen mit einem Überschuss von 3.438.800 Euro festgestellt.

Die Bilanzsumme wird mit 244.182.180 Euro, das Eigenkapital mit 117.780.277 Euro festgestellt.

Der Übertragung der Ermächtigungen nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird zugestimmt.

Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird gemäß § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

3. Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet Süderweiterung Gewerbegebiet Bruch

hier: Beschlussfassung

Für das dargestellte Gebiet der „Süderweiterung des Gewerbegebietes Bruch“ wird die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 24 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz beschlossen.

4. Bebauungsplan "Sonnenwendstraße"

hier: Abwägungsbeschluss über die frühzeitigen Beteiligungsverfahren i.R. von § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und Durchführung der förmlichen Beteiligungsverfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

1.

Die Stadt Bad Dürkheim beschließt über die, während den Beteiligungsverfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Sachdarstellung sowie den Beschlussvorschlägen.

2.

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes wird zur Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

5. Übernahme einer Bürgschaft für ein Investitionsdarlehen der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH

Der Übernahme einer Ausfallbürgschaft der Stadt Bad Dürkheim in Höhe von 2,4 Mio. Euro für die Aufnahme eines Investitionsdarlehens durch die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH in Höhe von 3,0 Mio. Euro wird zugestimmt.

6. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung

Der Stadtrat stimmt der Annahme einer Spende der Hermann und Wilhelmine Kaltenhäuser-Stiftung in Höhe von 10.000,00 € für die Anschaffung eines Außenspielgerätes (Eisenbahn) für die Kindertagesstätte an der Isenach zu.

7. Finanzangelegenheiten

Der vorgelegten Finanzangelegenheit wird zugestimmt.

Bad Dürkheim, den 12.10.2023
gez. Christoph Glogger, Bürgermeister