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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung

gem. § 9 Abs. 1 und 2 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)

Der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Grabungsschutzgebietes „Hügelgräberfeld Zuringmauer“ in der Gemarkung Bad Dürkheim gem. § 22 DSchG liegt in der Zeit vom 20.10.2025 bis 19.11.2025 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, Zimmer 204, während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.

Das Grabungsschutzgebiet „Hügelgräberfeld Zuringmauer“ umfasst die Fundstelle Bad Dürkheim 14 Parzellen 6720/33 TF, 6720/165 TF der Gemarkung Bad Dürkheim.

Ein Lageplan, in dem dieses Gebiet besonders gekennzeichnet ist, liegt diesem Schreiben bei.

Jeder, dessen Belange durch die Rechtsverordnung berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim, oder bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim Zimmer 204, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Bad Dürkheim, den 16.10.2025
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
- Untere Denkmalschutzbehörde
Gez. Hans-Ulrich Ihlenfeld, Landrat