In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.08.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Übernahme einer Bürgschaft für ein Investitionsdarlehen der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH
Die Stadt Bad Dürkheim übernimmt eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 4.800.000 Euro für die Aufnahme eines Investitionsdarlehens durch die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH in Höhe von 6.000.000 Euro.
2. Außerplanmäßige Verluste für das Freizeitbad Salinarium 2025 hier: Kapitaleinlage in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH
Der Kapitaleinlage in Höhe von 1.500.000 Euro in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH wird zugestimmt.
3. Baukosten Therme: Übernahme der Mehrkosten durch die Stadt
Der im Haushalt 2026 eingeplante Zuschuss für die Mehrkosten der Therme wird an die Stadtwerke ausgezahlt.
4. Sicherung der Betreuungsqualität durch Vertretungskräfte in Kindertagesstätten und Horten
hier: Einsatz und notwendige Stellenmehrung von Vertretungskräften
Die Aufnahme von fünf zusätzlichen Stellen für pädagogische Vertretungskräfte (Springerstellen) in den städtischen Kindertagesstätten und Horten im Stellenplan 2027 wird beschlossen.
5. Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros
Eine Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) zum 01.01.2027 wird beschlossen.
6. Förderprojekt "Gemeinsames Prozessmanagement und Wissensmanagement" im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)
Stadt Bad Dürkheim beteiligt sich gemeinsam mit der Stadt Grünstadt sowie den Verbandsgemeinden Leiningerland und Wachenheim an der Weinstraße am Förderprojekt "Gemeinsames Prozessmanagement und Wissensmanagement" im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ).
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Projektumsetzung erforderlichen organisatorischen, förderrechtlichen und vertraglichen Schritte in Abstimmung mit den Projektpartnern vorzubereiten und durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die Ausarbeitung und den Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung.
7. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden zu.
8. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den vorgelegten Finanz-, Vertrags- und Personalangelegenheiten zu.