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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitgliederversammlung

Die Aufbaugemeinschaft Weisenheim am Berg lädt hiermit alle Mitglieder zu einer

Mitgliederversammlung

am Dienstag, den 7. November 2023 um 09.00 Uhr in das Bürgerhaus in Weisenheim am Berg, Hauptstr. 72,ein.

Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits ab 08:30 Uhr.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Verschiebung des Aufbauabschnitts 4 auf 2024/2026

3.

Vortrag M. Ladach: „Herausforderung Jungfeld im aktuellen Kontext“

4.

PIK - produktionsintegrierte Kompensation -

Lösung zur Realisierung der Kompensationsverpflichtung i.V.m. geringfügigen Auffüllungen in weiten Teilen des Verfahrensgebietes im Rahmen der Planung nach § 41 FlurbG (Umsetzung, Zeitschiene, Betroffenheit)

5.

Verschiedenes

Das Aufbaugebiet umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Weisenheim am Berg, die in der Gemarkung Herxheim am Berg nördlich der L522 bis zur Gemarkungsgrenze Weisenheim am Berg und östlich bis zum Leininger Weg gelegenen Rebflächen der Gewanne „Am Weisenheimer Weg“ sowie die laut Aufbauplan der Aufbaugemeinschaft Bobenheim am Berg vom 24.02.2003 im Aufbauabschnitt I der Gemarkung Bobenheim am Berg gelegenen Weinberge.

Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Flächenbewirtschafter. Der zur Abstimmung erforderliche Flächennachweis erfolgt bei Eigentümern z.B mit einem Kataster- oder Grundbuchauszug, Bewirtschafter legen die Änderungsmeldung zur aktuellen EU-Weinbaukartei vor.

Im Auftrag
Herwart Eberle
1. Vorsitzender Aufbaugemeinschaft Weisenheim am Berg