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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 43/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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​​​​​​​Straßenausbaubeiträge – Abrechnung Kaiserslauterer Straße

Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen,

in Kürze werden die umlagefähigen Investitionskosten des kombinierten Rad- und Gehwehweges entlang der Kaiserslauterer Straße gegenüber den Anliegern des v. g. Rad- und Gehweges abgerechnet (einmalige Ausbaubeiträge).

Die Satzung zur Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen vom 04.03.2003 finden Sie unter www.bad-duerkheim.de/satzungen-richtlinien.