Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen,
in Kürze werden die umlagefähigen Investitionskosten des kombinierten Rad- und Gehwehweges entlang der Kaiserslauterer Straße gegenüber den Anliegern des v. g. Rad- und Gehweges abgerechnet (einmalige Ausbaubeiträge).
Die Satzung zur Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen vom 04.03.2003 finden Sie unter www.bad-duerkheim.de/satzungen-richtlinien.