Die Stadt Bad Dürkheim führt zurzeit das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (5. Änderung) für den östlichen Bereich des Stadtgebietes (incl. aller Ortsteile) sowie einen Teilbereich des Jägertals (Gemarkung Hardenburg: Flurstücke 412, 414/11, 414/4 und 414/12 teilweise) durch. Die Abgrenzung ist aus der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Planskizze zu entnehmen. Ziel der Planung ist es, die Entwicklungsziele zu überprüfen und fortzuschreiben sowie an die übergeordneten Planungen anzupassen.
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Dürkheim vom 19.07.2022 wurde die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Beschluss über die Aufstellung der Bauleitplanung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wurde in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Entwicklungsausschusses am 07.09.2023 beschlossen. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund von § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung durchgeführt.
Neben dem Flächennutzungsplan, bestehend aus einem Erläuterungsbericht und Planzeichnung, werden begleitend der Umweltbericht und die Unterlagen des Landschaftsplans ausgelegt.
Im Umweltbericht wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung (gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB) durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Dementsprechend werden die Auswirkungen der Änderungen und Neuausweisungen im Flächennutzungsplan auf die Schutzgüter Bevölkerung, Pflanzen, Tiere, Boden, Lebensräume, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter und Natura-2000-Gebiete sowie die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern im Umweltbericht dargelegt.
Der Landschaftsplan gem. § 11 BNatSchG in Rheinland-Pfalz stellt einen naturschutzfachlichen Planungsbeitrag dar und ist Abwägungsgrundlage bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne. Der Landschaftsplan besteht aus einem Erläuterungsbericht und acht Plänen.
Der Planentwurf zum Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und Landschaftsplan wird in der Zeit vom
23.10.2023 bis einschließlich 08.12.2023
bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, im Bürgerbüro öffentlich ausgelegt und zwar zu folgenden Dienststunden:
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 bis 14:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Außerhalb der Dienststunden auch nach Vereinbarung unter 06322/935-2110. Für eine fachkundige Beratung ist eine Terminvereinbarung ratsam.
Ergänzend dazu stehen während der Zeit der Auslegung die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim unter www.bad-duerkheim.de/flaechennutzungsplan zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@bad-duerkheim.de oder schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf können diese auch zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) Art. 6 Abs. 1. e) werden personenbezogene Daten von Bürger:innen wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Bad Dürkheim verwiesen.