Titel Logo
Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

​​​​​​​Richtlinie für die Ehrung besonderer Leistungen und Verdienste im Sport

(Verleihungsrichtlinien über Auszeichnungen für besondere Leistungen und Verdienste im Sport)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1.

Die Stadt Bad Dürkheim ehrt jährlich die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler in Anerkennung und öffentlicher Würdigung ihrer Leistungen.

Für eine Ehrung vorgeschlagen werden können

1.1.1.

überregional erfolgreiche Mitglieder und Mannschaften Bad Dürkheimer Sportvereine

1.1.2.

erfolgreiche Bad Dürkheimer Sportlerinnen und Sportler, die für einen auswärtigen Verein starten, sowie

1.1.3.

verdiente Persönlichkeiten des Sports.

1.2.

Der Wert der Ehrung soll in der Seltenheit ihrer Verleihung zum Ausdruck kommen. Die Würdigung erfolgt durch die Verleihung einer Sportmedaille mit Besitzurkunde und/oder durch Urkunden und individuelle Präsente in folgenden Kategorien:

1.2.1.

Aktive Sportlerinnen und Sportler

1.2.1.1.

„Goldene Bad Dürkheimer Sportmedaille“

1.2.1.2.

„Silberne Bad Dürkheimer Sportmedaille“

1.2.1.3.

„Bronzene Bad Dürkheimer Sportmedaille“

1.2.1.4.

und/oder durch Urkunden und individuelle Präsente

1.2.2.

Jugendsportlerinnen und Jugendsportler

1.2.2.1.

Bad Dürkheimer Jugendsport-Medaille

1.2.2.2.

und/oder durch Urkunden und individuelle Präsente

1.2.3.

Seniorensportlerinnen und Seniorensportler

1.2.3.1.

Bad Dürkheimer Seniorensport-Medaille

1.2.3.2.

und/oder durch Urkunden und individuelle Präsente

2. Rahmenbedingungen

2.1.

Die Sportlerinnen und Sportler müssen

2.1.1.

Bad Dürkheimer Einwohnerin oder Einwohner sein

2.1.2.

oder für einen Bad Dürkheimer Sportverein starten

2.1.3.

oder als Mitglied eines Bad Dürkheimer Sportvereins für diesen Verein in einer Start- oder Spielgemeinschaft starten.

2.2.

Ehrungs-Zeitraum

2.2.1.

Maßgebend für die Ehrungen ist die Leistungserzielung im Zeitraum 01.04. des Vorjahres bis 30.03. des laufenden Jahres. Ziel dieser Regelung ist, auch Erfolge bei Runden-Wettbewerben, die erst im ersten Quartal beendet werden, zeitnah würdigen zu können.

2.2.2.

Die Ehrungen erfolgen in einer besonderen Veranstaltung der Stadt Bad Dürkheim im laufenden Jahr.

2.3.

Jugendsport-Medaillen werden erst an Sportlerinnen und Sportler der Altersklasse ab 12 Jahren zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vergeben. Jüngere Sportlerinnen und Sportler können mit einer Urkunde und/oder einem Präsent geehrt werden.

2.4.

Bei Erringung mehrerer Erfolge in einem Ehrungszeitraum wird nur eine Sportmedaille und zwar für die höchste Leistung verliehen.

2.5.

Bei einer erfolgreichen Mannschaft wird auch dem Verein eine Urkunde verliehen. Die Mitglieder der Mannschaft erhalten jeweils eine entsprechende Sportmedaille und Besitzurkunde.

2.6.

Bei Erfolgen von Start- und Spielgemeinschaften erhalten nur die Sportlerinnen und Sportler eine Auszeichnung, die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Dürkheim sind oder als Mitglied eines Bad Dürkheimer Sportvereins bei der entsprechenden Start- und Spielgemeinschaft für diesen Verein an den Start gegangen sind.

2.7.

Ehrungen erfolgen nur für Leistungen bei offiziellen Veranstaltungen eines Sportfachverbandes oder entsprechender Organisationen bzw. offiziellen Veranstaltungen (z.B. Jugend trainiert für Olympia).

2.8.

Für die Einstufung der Ehrungen (Jugendliche, Aktive, Seniorinnen und Senioren) werden grundsätzlich die Altersklassen des jeweiligen Wettkampfes zugrunde gelegt.

2.9.

Nominierung und Wettkämpfe

2.9.1.

Sportlerinnen und Sportler, die an Welt- und/oder Europa-Meisterschaften ohne ausdrückliche Nominierung durch den Fachverband teilgenommen haben, können mit einem Präsent ausgezeichnet werden.

2.9.2.

Bei Disziplinen, bei denen Meisterschaften in mehreren Einzelwettbewerben ausgetragen werden (z.B. Runden-Spiele, Rennen usw.), ist die Platzierung nach dem Gesamtergebnis maßgebend.

3.
Festlegung

3.1.

Das zuständige Sachgebiet für Sport entscheidet über

3.1.1.

die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler und Mannschaften

3.1.2.

die zu vergebenden Auszeichnungen bzw. Präsente

3.1.3.

Ausnahmen von dieser Ehrenordnung

4.
Rangfolge der Ehrungen und grundlegende Voraussetzungen
4.1.
Aktive Sportlerinnen und Sportler
4.1.1.
Goldene Bad Dürkheimer Sportmedaille

4.1.1.1.

ür die Teilnahme an Olympischen Spielen sowie Welt- und Europa Meisterschaften

4.1.1.2.

für die Erringung von Deutschen-, Europa- oder Welt-Rekorden für die Teilnahme an Olympischen Spielen sowie Welt- und Europa-Meisterschaften

4.1.2.
Silberne Bad Dürkheimer Sportmedaille

4.1.2.1.

für die Erringung der Plätze 1 – 3 bei Deutschen Meisterschaften oder entsprechend hochrangigen Pokal-Wettbewerben auf Bundesebene

4.1.2.2.

nach mind. 5 Berufungen in eine deutsche Nationalmannschaft

4.1.3.
Bronzene Bad Dürkheimer Sportmedaille

4.1.3.1.

für die Erringung von Landes- und/oder überregionalen Meisterschaften

4.1.3.2.

für die Erringung von Landes- und/oder überregionalen Rekorden

4.1.3.3.

für besondere sportliche Leistungen außerhalb von Meisterschaften oder Wettbewerben

4.2.
Jugendliche
4.2.1.
Jugendsport-Medaille

4.2.1.1.

für die Erringung von Landes- und/oder überregionalen Meisterschaften

4.2.1.2.

für die Plätze 1 – 3 bei Deutschen Meisterschaften

4.2.1.3.

für die Plätze 1 – 5 bei internationalen Meisterschaften

4.2.1.4.

für die Erringung von Landes- und/oder überregionalen Rekorden

4.2.1.5.

für die Nominierung in eine Nationalmannschaft

4.2.1.6.

für besondere Erfolge Bad Dürkheimer Schülerinnen und Schüler oder Schulmannschaften bei „Jugend trainiert für Olympia“

4.3.
Seniorinnen und Senioren
4.3.1.
Seniorensport-Medaille

4.3.1.1.

für die Erringung von Landes- und/oder überregionalen Meisterschaften (z.B. Süddeutsche, SüdWestdeutsche Meisterschaften)

4.3.1.2.

für die Plätze 1 – 3 bei Deutschen Meisterschaften

4.3.1.3.

für die Plätze 1 – 5 bei internationalen Meisterschaften

4.3.1.4.

für die Erringung von Landes- und/oder überregionalen Rekorden

5.
Ehrungen für verdiente Persönlichkeiten des Sports

5.1.

Die Bad Dürkheimer Sportmedaillen in Gold, Silber werden auf gesonderten Beschluss des Ausschusses an besonders verdiente Persönlichkeiten des Bad Dürkheimer Sports verliehen.

5.2.

Die Verleihung ist möglich für Personen,

5.2.1.

die als Mitglied in einem Bad Dürkheimer Sportverein oder als Einwohnerin/Einwohner der Stadt Bad Dürkheim angehören und sich dort in besonderer Weise in sportnahen Funktionen um den Sport in Bad Dürkheim verdient gemacht haben (z.B. Vereins- und Verbands-Funktionärinnen und -funktionäre, Übungsleiterinnen und -leiter, Kampfrichterinnen und -richter o.ä.)

5.3.

Voraussetzung für die Verleihung ist eine Tätigkeit über mind.

5.3.1.

10 Jahre für die Silberne Bad Dürkheimer Sportmedaille

5.3.2.

20 Jahre für die Goldene Bad Dürkheimer Sportmedaille

5.4.

Jeder Bad Dürkheimer Sportverein kann pro Jahr und pro Kategorie (Gold/Silber) je eine verdiente Persönlichkeit vorschlagen.

5.5.

In jedem Jahr werden insgesamt grundsätzlich höchstens drei verdiente Persönlichkeiten mit einer Sportmedaille samt Urkunde ausgezeichnet.

6. Anträge

6.1.

Anträge auf Ehrungen sind bis zum 30.03. des laufenden Jahres über das Onlineformular der Stadtverwaltung zu stellen.

6.2.

Anträge auf Ehrungen können gestellt werden von

6.2.1.

Sportvereinen in Bad Dürkheim

6.2.2.

Sportverbänden

6.2.3.

Privatpersonen

6.2.4.

Bad Dürkheimer Schulen im Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“

6.3.

Anträge auf Ehrungen müssen ausreichend begründet werden. Hierfür stellt die Stadtverwaltung ein entsprechendes Antragsformular online zur Verfügung. Die Begründung muss mindestens enthalten

6.3.1.

Leistungs-Beleg (Urkunde, Ergebnisliste o.ä.), im Zweifelsfall Bestätigung durch den jeweiligen Fachverband

6.3.2.

ggf. Nachweis über Nominierung etc.

6.3.3.

Begründung und Leistungsdokumentation bei Ehrungen für verdiente Persönlichkeiten

7. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.04.2025 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Ordnung vom 01.02.2013.

Bad Dürkheim, den 29.10.2024
gez.: Natalie Bauernschmitt
Bürgermeisterin der Stadt Bad Dürkheim