In der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Konstituierung des Klimabeirates
Hier: Beschluss der Satzung
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Klimabeirates in ihrer geänderten Form wie vorgelegt.
2. Konstituierung des Klimabeirates
| a) | Der Stadtrat wählt Ratsmitglied Thomas Giel zum Vorsitzenden des Klimabeirates |
| b) | Der Stadtrat wählt die Mitglieder des Klimabeirates entsprechend den vorgelegten Vorschlagslisten. |
3. Wahl der Vertretungen der Grundschulen (Lehrer und Eltern) im Schulträgerausschuss; Wahl der Vertretungen der Kindertagesstätten (Leitungen und Eltern) sowie Vertretung des Jugendkomitees im Sozialausschuss
Der Stadtrat wählt die nachstehenden Vertretungen der Lehrer und Eltern der Grundschulen im Schulträgerausschuss:
| Vertretungen der Grundschulen | Mitglied | Stellvertretung |
| Vertretung der Lehrer | Christian Franz | Andrea Storminger |
| Vertretung der Eltern | Ralf Pojtinger | Simon Humbert |
Der Stadtrat wählt die nachstehenden Vertretungen der Leitungen und Eltern der Kindertagesstätten im Sozialausschuss:
| Vertretungen der Kindertagesstätten | Mitglied | Stellvertretung |
| Vertretung der Leitungen | Gary Kuhn | Michela Grundmann |
| Vertretung der Eltern | Jörg Schäfer | Jeanette Steins |
Der Stadtrat wählt die nachstehenden Vertretungen des Jugendkomitees:
| Vertretung des Jugendkomitees | Mitglied | Stellvertretung |
| Levi Hagen | José Lopez Neugebauer |
4. Wahl des Umlegungsausschusses
Der Stadtrat wählt die vorgeschlagenen Personen zu Mitgliedern im Umlegungsausschuss
5. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum 31.12.2023
6. Bebauungsplan Trift, Änderungsplan III
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB und Billigung des Bebauungsplanes zur Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Trift, Änderungsplan III wird gemäß §§ 2 i. V. m. § 13 a BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wir zur Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB gebilligt.
7. Einzelhandelskonzept
Hier: Beschluss des Konzeptes
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürkheim wird in der vorliegenden Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
8. Änderung der Verleihungsrichtlinie Ordnung für die Ehrung „Besondere Leistungen und Verdienste im Sport“
Die Verleihungsrichtlinie für die Ehrung besonderer Leistungen und Verdienste im Sport wird in der vorlegten Fassung beschlossen.
9. Auftragsvergabe über ein sicheres Backup- und Wiederherstellungs-System an die Firma Netplan Cloud Solutions
Der Auftragsvergabe über ein sicheres Backup- und Wiederherstellungs-System an die Firma Netplans Cloud Solutions, Hauptniederlassung Ettlingen, wird zugestimmt
10. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung
| a) | Der Stadtrat stimmt der Annahme einer Spende des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Bad Dürkheim e.V. in Höhe von 6.155,68 € für die Anschaffung von Küchenschränken und einem Kombidämpfer für das Feuerwehrgerätehaus zu. |
| b) | Der Stadtrat stimmt der Annahme einer Spende der Lions-Hilfe Wachenheim e.V. in Höhe von 5.316,61 € für die Anschaffung von Möbeln im Jugendcafé des Jugend- und Kinderbüros Bad Dürkheim zu |
11. Wirtschaftsplan 2025 der Stadtwerke Bad Dürkheim- Abwasserbeseitigung
Der Wirtschaftsplan 2025 der Stadtwerke Bad Dürkheim - Abwasserbeseitigung -, bestehend aus
| a.) | dem Erfolgsplan, der mit einem Gewinn von 75.867 € abschließt, |
| b.) | dem Vermögensplan, der in voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben mit 8.447.465 € abschließt und |
| c.) | dem Finanzplan für die Wirtschaftsjahre 2024 - 2028 |
wird beschlossen.
12. Gründung Ladesäulen GmbH
Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Beteiligung der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH an der Gründung einer gemeinsamen „Ladesäulen“ GmbH mit der Stadtwerke Deidesheim GmbH und der Stadtwerke Wachenheim (Eigenbetrieb der Stadt Wachenheim). Die GmbH soll zum 01.01.2025 gegründet werden. Sollte sich einer der drei zukünftigen Gesellschafter aus dem Gründungsprozess zurückziehen, so erfolgt die Gründung der GmbH mit dem verbleibenden Gesellschafter. Für den Vollzug der Bargründung, die Ausgliederung der Ladeinfrastruktur sowie zur Durchführung der GmbH-Gründung als Gesellschafter werden die Bürgermeisterin und der Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH ermächtigt.
13. Personalangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten
Den vorgeschlagenen Personalangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten wird zugestimmt.