In der Sitzung des Stadtrates am 28.10.2025 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Gundheimer Gasse und Durlacher Weg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Zeichnung zu entnehmen. Er erhält die Bezeichnung „Kindertagesstätte zwischen Gundheimer Gasse und Durlacher Weg“.
Um das notwendige Planungsrecht für die Errichtung einer Kita in Ungstein zu schaffen soll der Bebauungsplan „Kita Ungstein“ aufgestellt werden. Geplant ist Planungsrecht zur Errichtung einer Kita mit Nebenräumen, Außenbereichs- und notwendigen Parkplatzflächen zu schaffen.
Bad Dürkheim, den 07.11.2025