Am 1. Oktober 2022 ist die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) in Kraft getreten. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2022. Tagesaktuelle Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona. Zum Redaktionsschluss lag die neue Verordnung ab 1. Dezember 2022 noch nicht vor. Bitte informieren Sie sich über Änderungen online.
Maskenpflicht:
In folgenden Einrichtungen/ Räumlichkeiten ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) zu tragen:
Sich selbst und andere zu schützen bleibt nach wie vor sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen - daher gilt weiterhin der Apell auf eine Maske zurückzugreifen, wenn die Situation es nach eigenem Ermessen erfordert.
Weitere Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona