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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) vom 28. Juli 1961 (BGBl. 1, S. 1091)

Der Kreisverwaltung Bad Dürkheim liegt eine Kaufvertragsurkunde über das nachfolgende Rechtsgeschäft vor:

Grundstücksveräußerung in der Gemeinde/Gemarkung: Leistadt

Gewanne:

Am Mühlweg

Fläche:

0,0232 ha

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche

Plan – Nr.:

2074/1

Und

Grundstücksveräußerung in der Gemeinde/Gemarkung: Leistadt

Gewanne:

Im Appental

Fläche:

0,1090 ha

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche

Plan – Nr.:

2117

Entsprechend dem Rundschreiben der Kreisverwaltung Bad Dürkheim vom 19.02.1986, Az.: 761-11/6/Vo-Ho, wird die Veräußerung öffentlich bekannt gegeben. Weiterhin ist das Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab erscheinen des Amtsblattes der Stadtverwaltung Bad Dürkheim schriftlich bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Abt. 6, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft in der Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim zu bekunden.