Titel Logo
Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 49/2022
Die Stadtwerke informieren
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Soforthilfe für unsere Kunden von Gas und Fernwärme

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) ist nun beschlossen und wird die Verbraucher von Gas und Fernwärme noch im Jahr 2022 aus Bundesmitteln entlasten. Bei unseren Kunden werden wir im Dezember keinen Abschlag für Gas und Fernwärme abbuchen. Sollten Sie die Abschläge selbstständig überweisen (z.B. per Dauerauftrag), dann können Sie auf den Überweisungsbetrag für Gas oder Wärme im Dezember verzichten. Der Entfall des Gas- oder Wärmeabschlags für Dezember dient der schnellen Entlastung der Verbraucher. Der tatsächliche Entlastungsbetrag wird getrennt ermittelt und bei der Jahresabrechnung berücksichtigt. Er berechnet sich in der Regel aus einem Zwölftel Ihres Verbrauchs von 2021 multipliziert mit Ihrem aktuellen Gas- oder Wärmepreis vom Dezember 2022. Auch ein Zwölftes des Jahres-Grundpreises wird erstattet. Falls für 2021 kein Verbrauch vorliegt, z.B. bei einem Umzug oder einem Neueinzug, wird der jährliche Verbrauch nach einem festgelegten Verfahren hochgerechnet. Der tatsächliche Erstattungsbetrag ist damit unabhängig von der Abschlagszahlung! Es wird niemand mit niedrigen Abschlagszahlungen benachteiligt und niemand mit hohen Abschlagszahlungen bevorzugt. Mit der Jahresabrechnung Ende Januar werden alle Ihre Zahlungen, der entfallene Dezemberabschlag, ein eventuell gezahlter Dezemberabschlag bei Selbstzahlern und der Entlastungsbetrag berücksichtigt und transparent ausgewiesen. Die Kunden der Stadtwerke Bad Dürkheim müssen nichts unternehmen, das machen alles die Stadtwerke für Sie. Die für alle wertvollste Entlastung ist aber das Energiesparen. Energiespartipps finden sich z.B. auf der Internetseite der Stadtwerke Bad Dürkheim www.sw-duerkheim.de. Für Fragen stehen Ihnen die Stadtwerke unter der Telefonnummer 06322 / 935-888 oder per Email unter kundencenter.sw@bad-duerkheim.de gerne zur Verfügung.