Diese Woche haben die Stadtwerke die Jahresverbrauchsabrechnungen versandt.
In den Jahresabrechnungen ist für die Gaskunden bereits die Soforthilfe Dezember als Gutschrift einberechnet. Die Strom- und Gaspreisbremse konnte bei der Berechnung der neuen Abschläge für 2023 in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 noch nicht umgesetzt werden. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben sind die Preisbremsen ab dem Abschlag März einzuberechnen. Die im Februar erhobenen Abschläge für Januar und Februar erfolgen deshalb in der Höhe, wie sie in der Jahresrechnung angegeben sind. Durch die Preisbremse verringert sich der Abschlag März insbesondere um die Erstattungsbeträge von Januar und Februar und die monatlichen Abschlagszahlungen ab April auf Grund der Preisbremse. Hierzu erhalten alle Kunden Ende Februar ein Schreiben über die neuen reduzierten Abschläge ab März. Eine vorzeitige Verringerung der Abschläge Januar und Februar ist leider nicht möglich, da das Abrechnungssystem den neuen reduzierten Abschlagsbetrag ab März sonst nicht mehr berechnen kann. Gerne stehen Ihnen die Stadtwerke Bad Dürkheim für Fragen telefonisch unter 06322 / 935-888 oder persönlich im Kundenzentrum in der Salinenstr. 36 zur Verfügung.