Titel Logo
Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 5/2024
Die Stadtverwaltung informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Steuerzahler

Sehr geehrte Steuerzahler,

wir möchten Sie hiermit auf den in Kürze anstehenden Steuertermin

15.02.2024

aufmerksam machen. Zur Zahlung werden fällig:

Grundsteuer / Grundbesitzabgaben

Hundesteuer

Gewerbesteuer

Vergnügungssteuer

Tourismusbeitrag

Sofern Sie uns kein(e) SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, beachten Sie bitte die termingerechte Einhaltung dieses Zahlungstermins.

Hinweis:

Die Höhe der Grundbesitzabgaben bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Daher wurden durch die Stadtverwaltung Bad Dürkheim im Januar 2024

keine Grundbesitzabgabenbescheide

verschickt.

Durch die öffentliche Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Bad Dürkheim vom 18.01.2024 wurden für die Steuer- und Beitragsschuldner die Grundbesitzabgaben des Haushaltsjahres 2024 die Beiträge festgesetzt, die für das Haushaltsjahr 2023 zu entrichten waren:

Grundsteuer A / Grundsteuer B

Ortskirchensteuer A / Ortskirchensteuer B

Landwirtschaftskammerbeitrag

Wirtschaftswegebeitrag

Deutscher Weinfonds / Absatzförderungsfonds

Für diese Steuerschuldner treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe die gleichen Rechtswirkungen ein, die mit der Bekanntgabe eines schriftlichen Steuerbescheides eintreten würden.

Wir erinnern daran, dass seitens der Stadtverwaltung keine Zahlungsaufforderungen zu den Fälligkeitsterminen verschickt werden.

Steueramt der Stadt Bad Dürkheim