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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

findet

die Wahl der/des Ortsvorsteherin / Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin / Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin / Bürgermeisters - sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats - Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags

und

am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl

der/des Ortsvorsteherin / Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin / Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Bad Dürkheim, den 12. Januar 2024
gez.: Hans-Ulrich Ihlenfeld
Landrat und Kreiswahlleiter