Titel Logo
Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Stadt Bad Dürkheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 01.02.2024


Auslegung und Rechtsfolgen

Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme von Freitag, den 02.02.2024 bis einschließlich Montag, den 19.02.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Mannheimer Str. 24, Zimmer 1.17, öffentlich aus. Auf Grund der aktuell geltenden Besuchsregelungen im Rathaus bitten wir um vorherige Terminabsprache (Tel.-Nr. 06322/935-1313). Alternativ kann der Haushaltsplan auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim eingesehen werden.

Wir weisen darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf dieser Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Dürkheim, den 01.02.2024
Natalie Bauernschmitt, Bürgermeisterin