Auslegung und Rechtsfolgen
Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme von Freitag, den 02.02.2024 bis einschließlich Montag, den 19.02.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Mannheimer Str. 24, Zimmer 1.17, öffentlich aus. Auf Grund der aktuell geltenden Besuchsregelungen im Rathaus bitten wir um vorherige Terminabsprache (Tel.-Nr. 06322/935-1313). Alternativ kann der Haushaltsplan auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim eingesehen werden.
Wir weisen darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.