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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2025

Auslegung und Rechtsfolgen

Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme von Freitag, den 03.02.2025 bis einschließlich Montag, den 20.02.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Mannheimer Str. 24, Zimmer 1.17, öffentlich aus. Alternativ kann der Haushaltsplan auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim eingesehen werden.

Wir weisen darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf dieser Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Dürkheim, den 27.01.2025
Natalie Bauernschmitt, Bürgermeisterin