In der Gemarkung Bad Dürkheim Flur 0, Flurstück 6903/7 wird ein Grenztermin durchgeführt, in dem Flurstücksgrenzen nach § 17 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) aus Anlass einer Teilungsvermessungbestimmt und abgemarkt werden sollen.
Über die Grenzbestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wird am 05. Februar 2026., 10:00 Uhrein Grenztermin durchgeführt. Dieser findet an der Messstelle Flurstück 6903/7 statt.
Als Eigentümerin, Eigentümer oder Erbbauberechtigter wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern
(Anhörung).
Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird Ihnen anschließend bekannt gegeben.
Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ausweispapiere ( z.B. Personalausweis, Reisepass ) mit.
Sie können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt werden können.
Sollten Sie am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben.
Die Ihnen entstehenden Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Ein Auszug der gesetzlichen Grundlagen für unsere Tätigkeit kann auf Wunsch übermittelt werden.
Gernot Berg, Dipl. Ing. (FH) Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Vermessungsbüro Berg, Berliner Straße 47, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Tel. 06321/13004, Fax 06321/15041, info@oebvi-berg.de