Am Donnerstag, 19. Februar 2026 um 17:30 Uhr findet im Winzerhof Café im Weingut Schlipp-Rohrbach, Weisenheimerstr. 10, 67273 Herxheim am Berg die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft für das Jagdjahr 2025/2026 statt.
Zur Versammlung eingeladen werden alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, die gem. § 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz die Jagdgenossenschaft Bad Dürkheim bilden.
| 1. | Begrüßung und Eröffnung |
| 2. | Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie der durch sie gehaltenen Flächen |
| 3. | Anwesenheit und Zulassung von Nicht-Jagdgenossen |
| 4. | Bericht des Vorstands |
| 5. | Kassenbericht |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Entlastung des Vorstands |
| 8. | Neuwahl eines Kassenprüfers |
| 9. | Anpassung Pachtvertrag Jagdbezirk Leistadt |
| 10. | Verlängerung des Jagdbezirks Leistadt |
| 11. | Verlängerung des Jagdbezirks Bad Dürkheim 21A und 21B |
| 12. | Verlängerung des Jagdbezirks Ungstein |
| 13. | Neuverpachtung des Jagdbezirks Ungstein |
| 14. | Beschluss über den Auskehranspruch |
| 15. | Aussprache und Beschluss über die Verwendung des Reinertrags |
| 16. | Verschiedenes |
Weitere Vorschläge und Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind dem Jagdvorsteher, Achim Eberle, bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich (In den Moltersgärten 2, 67259 Großniedesheim) vorzulegen.
Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Für die Abstimmung und Beschlussfassung sind das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) und die Stimmlisten maßgebend. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen nach § 9 Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft als auch der Mehrheit des Flächeninhaltes der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Eigentümer von Flächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind insoweit nicht teilnahmeberechtigt. Sollten zum Tag der Versammlung Änderungen am Jagdkataster und den Eigentumsverhältnissen eingetreten sein, sind diese durch Vorlage von Grundbuchauszügen, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheinen zu belegen.
Das Jagdkataster kann in der Woche vor der Versammlung an Wochentagen von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung (0175-2623008) beim Jagdvorsteher Herrn Achim Eberle eingesehen werden.
Die Niederschrift über die Versammlung liegt nach der Versammlung ebenfalls für die Dauer von zwei Wochen zur Einsichtnahme aus.