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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über den Jahresabschluss und die Entlastungserteilung

für das Haushaltsjahr 2021

des Forstzweckverbandes Ganerben

In Vollzug des § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird bekannt gemacht, dass die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ganerben in seiner Sitzung am 20.10.2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr einstimmig beschlossen hat.

Für das Haushaltsjahr 2021 wird folgendes Rechnungsergebnis festgestellt:

a)

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.399,96 € ab;

Sie ist im laufenden Jahr somit nicht ausgeglichen (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO).

b)

Die Finanzrechnung schließt mit einem negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position 34 der Finanzrechnung) von 15.661,48 € ab und ist im laufenden Jahr nicht ausgeglichen.

c)

Die Bilanzsumme 2021 beträgt 976.870,31 €, das Eigenkapital 2021 beträgt 8.817,68 €

Gleichzeitig wurde dem Verbandsvorsteher für das Jahr 2021 die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss mit dem Anhang, dem Rechenschaftsbericht und den sonstigen Anlagen, liegt in der Zeit vom

19.12.2022 bis 02.01.2023

während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim, Zimmer 108 öffentlich aus.

Die geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten.

Freinsheim, den 05.12.2022
gez.: Dietmar Leist; Verbandsvorsteher