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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.11.2024

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.11.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Beteiligung der Gemeinden an den Personalkosten der Kindertagesstätten ab 01.07.2021

1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Trägeranteil bzw. Sitzgemeindeanteil (bei freien Trägern) an den Personalkosten der Kindertagesstätten rückwirkend ab 01.07.2021 in Höhe von 12,5 % für die Ü2 Plätze (Plätze für 2-6Jährige) zuzustimmen.

2. Für die U2 Plätze (Krippe) und Plätze für Schulkinder (Hortplätze) wird die Verwaltung beauftragt, den Trägeranteil an den Personalkosten der Kindertagesstätten mit dem Träger der örtlichen Jugendhilfe auf den bisherigen prozentualen Trägeranteil (5% Krippe, 10% Horte) zu verhandeln.

3. Die vor der Übergangsvereinbarung gezahlten Sachkostenzuschüsse für die Jahre 2021 bis 2023 werden rückwirkend ab dem 01.07.2021 zurückgefordert.

Für das Jahr 2024 werden keine Sachkostenzuschüsse ausgezahlt.

Für das Jahr 2025 sind eventuell mögliche Zuschüsse nach dem Vorliegen einer Rahmenvereinbarung neu zu verhandeln.

4. Die Vereinbarung mit der Protestantischen Kirchengemeinde Bad Dürkheim zur Übernahme des Trägeranteils für den Betrieb einer dritten Gruppe (Krippengruppe) in der Ev. Kindertagesstätte „Sonnenblume“ wird rückwirkend zum 01.07.2021 gekündigt.

2.

Vorstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025 inklusive Stellenplan und den entsprechenden Anlagen

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan sowie der Stellenplan und die Anlagen zum Haushalt werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

3.

Einlage in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH für Zuschüsse an die Rhein-Haardtbahn GmbH

Der Kapitaleinlage in Höhe von 587.043,90 € in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH wird zugestimmt.

4.

Antrag des Bürgervereins Bad Dürkheim i.G. auf institutionelle Förderung

Der Kapitaleinlage in Höhe von 587.043,90 € in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH wird zugestimmt.

5.

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gem. § 94 Abs.3 Gemeindeordnung

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden zu.

6.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den vorgelegten Finanz- und Personalangelegenheiten zu.

Bad Dürkheim, den 06.12.2024
gez.: Natalie Bauernschmitt, Bürgermeisterin