Zum Gedenken an Hans Eugen Hundt-Nolte (*31.07.1933, † 13.11.2013) richtet die Stadt Bad Dürkheim aus den Mitteln seines Vermächtnisses einen Sozialfonds für „soziale und schulische Zwecke“ ein.
Ein besonderes Anliegen des Stifters war es Zeit seines Lebens, Kindern aus sozial schwachen Verhältnissen, schulische Förderung, gesellschaftliche Teilhabe und interkulturellen Austausch zu ermöglichen.
Die Fördermittel werden nach Maßgabe der nachfolgenden Vergaberichtlinien vergeben:
(1) Im städtischen Haushalt werden jährlich und auf die Dauer von mindestens zehn Jahren, Fördermittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die festgelegte Zeitdauer entspricht der Höhe des Vermächtnisses des Stifters und verlängert sich, sofern nicht alle Fördermittel ausgeschüttet werden konnten.
(2) Die Vergabe liegt im Ermessen der Stadt Bad Dürkheim; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Auch bei der Erfüllung der Vergabegrundsätze besteht keine Pflicht tatsächlich Fördermittel zu vergeben.
(1) Aus Mitteln des Sozialfonds können Vorhaben und Projekte im sozialen, kulturellen und schulischen Bereich in Bad Dürkheim gefördert werden.
(2) Gefördert werden:
(3) Vorrangig sollen die Fördermittel vergeben werden für
(4) Vorhaben, die den Bereich Sport betreffen, werden grundsätzlich nicht gefördert.
(1) Fördermittel können an Einzelpersonen, Einrichtungen, Vereine und sonstige Gruppierungen aus Bad Dürkheim vergeben werden.
(2) Die Zuwendung bezieht sich auf einzelne, abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung).
(3) Es werden grundsätzlich nur Vorhaben gefördert, zu deren Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist oder die nicht zu den Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften gehören. Davon kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
(4) Der Empfänger von Fördermitteln aus dem Vermächtnis Hundt muss einen Sitz in Bad Dürkheim haben.
In Ausnahmefällen können auch Vorhaben von Empfängern mit Sitz außerhalb der Stadt gefördert werden, wenn das Vorhaben überwiegend Einwohnerinnen und Einwohnern von Bad Dürkheim zugutekommt.
(5) Die Förderung erfolgt nach Dringlichkeit und Bedeutung des einzelnen Vorhabens.
(6) Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Sie kann sich zusammensetzen aus: Eigenkapital (auch Sponsorengelder, Spenden, sonstige öffentliche Zuschüsse und/oder Förderungen), Eigenleistung (eingesparte Handwerkerkosten) und Fremdkapital.
(7) Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.
(8) Vorhaben von Gruppierungen und Organisationen, die extremistische, rassistische, fremdenfeindliche oder anderweitige, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Ziele verfolgen, sind von einer Förderung durch das Vermächtnis ausgeschlossen.
(1) Die Fördermittel werden für einzelne abgegrenzte Vorhaben vergeben.
(2) Der Förderbeitrag wird gestaffelt nach den Gesamtkosten der Maßnahme:
Eigenleistungen werden bei der Berechnung der Förderhöhe angerechnet.
Die Gesamtkosten sind nachzuweisen durch Kostenvoranschläge oder Angebote.
(3) In begründeten Ausnahmefällen können auch Fördermittel darüber hinaus gewährt werden.
(4) Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
(5) Personalkosten von fest angestellten Kräften werden nicht gefördert.
(6) Je Antragssteller kann jährlich ein Antrag gestellt werden.
(1) Die Anträge auf Förderung erfolgen über das Onlineformular der Stadtverwaltung Bad Dürkheim. Den Link und weitere Informationen können anhand der städtischen Homepage entnommen werden.
(2) Der Bewerbungszeitraum für die Vergabe der Fördermittel beginnt jeweils zum 1. Januar und endet am 30. April eines Jahres.
(3) Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel obliegt dem Sozialausschuss. Die Anträge werden durch die Verwaltung vorgeprüft.
(4) Die Empfänger der Fördermittel erhalten ein Förderschreiben mit Angabe des zu fördernden Zweckes sowie der Höhe der Zuwendung.
Die Bewilligung kann gegebenenfalls unter Auflagen erteilt werden.
(5) Der Empfänger muss bis spätestens 30. November eines Jahres die Fördermittel mittels formlosen Verwendungsnachweises bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim abrufen. Dieser beinhaltet einen kurzen Sachbericht und eine Übersicht über die endgültige Finanzierung des geförderten Vorhabens.
(6) Die Verwaltung behält sich vor, Belege und sonstige Unterlagen des Empfängers anzufordern, um gegebenenfalls die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu prüfen.
Der Sozialausschuss kann in begründeten Fällen Abweichungen von diesen Vergaberichtlinien zulassen.
Diese Vergaberichtlinie tritt am 01.01.2026 in Kraft und ersetzt die bis dahin bestehende Vergaberichtlinie der Stadt Bad Dürkheim vom 20. Juni 2018.