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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung in Bad Dürkheim (Jugendvertretungssatzung) vom 20.06.2017

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12.12.2023 aufgrund des § 24 in Verbindung mit § 56b der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, in der aktuell gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 4 Satz 6 wird wie folgt geändert:

Eine anschließende Wiederwahl ist zweimal in Folge möglich, so dass eine dreijährige Amtszeit maximal möglich ist.
Artikel 2

Nach § 4 Satz 6 werden als Sätze 7 und 8 neu eingefügt:

Eine Wiederwahl ist auch nach einer Pause von mindestens einem Jahr möglich.
Die maximale Wahlzeit beträgt in diesem Fall drei Jahre.
Artikel 3

§ 4 Satz 7 wird zu Satz 9.

Artikel 4

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Bad Dürkheim, den 12.12.2023
gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister
Anlage zur Satzung für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Bad Dürkheim
Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO).

Bad Dürkheim, den 08.07.2021
Stadtverwaltung
gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister