Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12.12.2023 aufgrund des § 24 in Verbindung mit § 56b der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, in der aktuell gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Satz 6 wird wie folgt geändert:
Eine anschließende Wiederwahl ist zweimal in Folge möglich, so dass eine dreijährige Amtszeit maximal möglich ist.
Artikel 2
Nach § 4 Satz 6 werden als Sätze 7 und 8 neu eingefügt:
Eine Wiederwahl ist auch nach einer Pause von mindestens einem Jahr möglich.
Die maximale Wahlzeit beträgt in diesem Fall drei Jahre.
Artikel 3
§ 4 Satz 7 wird zu Satz 9.
Artikel 4
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bad Dürkheim, den 12.12.2023
gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister
Anlage zur Satzung für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Bad Dürkheim
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt.
Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO).
Bad Dürkheim, den 08.07.2021
Stadtverwaltung
gez.: Christoph Glogger, Bürgermeister