Sehr geehrte Steuerzahler,
wir möchten Sie hiermit auf den in Kürze anstehenden Steuertermin
aufmerksam machen. Zur Zahlung werden fällig:
Grundsteuer / Grundbesitzabgaben
Hundesteuer
Gewerbesteuer
Vergnügungssteuer
Tourismusbeitrag
Sofern Sie uns kein(e) SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, beachten Sie bitte die termingerechte Einhaltung dieses Zahlungstermins.
Die Höhe der Grundbesitzabgaben bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Daher wurden durch die Stadtverwaltung Bad Dürkheim im Januar 2024
keine Grundbesitzabgabenbescheide
verschickt.
Durch die öffentliche Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Bad Dürkheim vom 18.01.2024 wurden für die Steuer- und Beitragsschuldner die Grundbesitzabgaben des Haushaltsjahres 2024 die Beiträge festgesetzt, die für das Haushaltsjahr 2023 zu entrichten waren:
Grundsteuer A / Grundsteuer B
Ortskirchensteuer A / Ortskirchensteuer B
Landwirtschaftskammerbeitrag
Wirtschaftswegebeitrag
Deutscher Weinfonds / Absatzförderungsfonds
Für diese Steuerschuldner treten zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe die gleichen Rechtswirkungen ein, die mit der Bekanntgabe eines schriftlichen Steuerbescheides eintreten würden.
Wir erinnern daran, dass seitens der Stadtverwaltung keine Zahlungsaufforderungen zu den Fälligkeitsterminen verschickt werden.