Ausgabe 7/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Aktuelle Corona-Regelungen
Es gilt die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Vierunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - gültig ab dem
2. Februar 2023. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 7. Aprils 2023 außer Kraft.
Maskenpflicht
Sich selbst und andere zu schützen bleibt nach wie vor sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen - daher gilt weiterhin der Apell auf eine Maske zurückzugreifen, wenn die Situation es nach eigenem Ermessen erfordert.
FFP2 Maske:
- In Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Zusätzlich müssen Beschäftigte und Besucher:innen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.
- In Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Rettungsdienste
Weitere Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona