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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung

über die Erweiterung der zulässigen Ladenöffnungszeiten an Werktagen in den Verkaufsstellen der Stadt Bad Dürkheim,

an der „(W)Einkaufsnacht“ am Samstag, dem 24.02.2024

Aufgrund des § 4 des Ladenöffnungsgesetzes vom 21.11.2006 (GVBl. 2006 S. 351), i.V.m. der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO) vom 24.04.2012 (GVBl. 2012, 147), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Bad Dürkheim folgende Rechtsverordnung:

§ 1

(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Bad Dürkheim dürfen am Samstag, dem 24. Februar 2024 bis 24.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

(1) Werden in den erweiterten Ladenöffnungszeiten Arbeitnehmer länger als 3 Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab oder bis 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen.

(2) Jugendliche, werdende oder stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der in den erweiterten Ladenöffnungszeiten beschäftigten Arbeitnehmer*innen und über deren gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§ 4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhängen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 Ladenöffnungsgesetz geahndet.

Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 13 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der derzeit gültigen Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter in der Nachtzeit von 20:00 – 06:00 Uhr wird nach

§ 32 Abs. 1 Nr. 1 des Mutterschutzgesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) in der derzeit gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§ 6

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bad Dürkheim, den 06.02.2024
gez.: Natalie Bauernschmitt, Bürgermeisterin