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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz

Abt. Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Konrad-Adenauer-Str. 35, 67433 Neustadt

Telefon: 06321/671-0, Telefax: 06321/671-1250

Internet: www.dlr.rlp.de

Flurbereinigung Friedelsheim I

Az.: 41255-HA10.2.

Flurbereinigung Friedelsheim I
Ladung
zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum
Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

I. Bekanntgabetermin

Im Flurbereinigungsverfahren Friedelsheim I, Landkreis Bad Dürkheim wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),

am Dienstag, dem 12.03.2024
vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im Ratssaal in der Schwabenbachhalle, Dürkheimer Straße 2 in 67159 Friedelsheim

bekanntgegeben.

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen.

Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist.

Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 14.03.2024, 9.00 Uhr
ebenfalls im Ratssaal in der Schwabenbachhalle, Dürkheimer Straße 2 in 67159 Friedelsheim.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

1) Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen.

Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes oder die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz,

Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung,

Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt

schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben.

Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei der o. g. Behörde einge­gangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum oder bei sonstigen Stellen haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR in Empfang genommen werden. Die Vollmachtsvordrucke stehen auch im Internet unter

www.dlr-rheinpfalz.rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > Verfahrensnummer 41255 Verfahrensname „Friedelsheim I“ unter 10. Formulare und Merkblätter zum download bereit.

Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom 18.05.1978 (GVBl S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280) kosten- und gebührenfrei.

III. Hinweis

Sollten Sie gem. § 52 FlurbG auf Landabfindung verzichtet haben, ist ein Erscheinen zu den Terminen nicht erforderlich. Die Übersendung des Nachweises des Neuen Bestandes erfolgt nur nachweislich für Ihre Unterlagen.

IV. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken

Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.

Da die eingetragenen Rechte im Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.

Im Auftrag

gez.: Knut Bauer, Abteilungsleiter

Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“ zu finden.

Ansprechpartner für das Verfahren sind:

Projektleiter

Carsten Wiesner,

Tel.

06321/671-1203

Sachgebietsleiterin Planung und Vermessung

Steffi Lindenau,

Tel.

06321/671-1146

Sachgebietsleiterin Verwaltung

Antoinette Hammel,

Tel.

06321/671-1204