Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen zum 1. März fast alle Test- und Maskenpflichten aus. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder verständigt. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher soll weiterhin Maskenpflicht gelten.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diese Ausgabe standen noch keine neuen Rechtsgrundlagen für Rheinland-Pfalz fest.
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