Die Verbandsgemeindewerke Winnweiler weisen vorsorglich darauf hin, dass Absetzungs-Anträge nur schriftlich (beispielsweise mittels des in dieser Ausgabe veröffentlichten Vordrucks) gestellt werden könne.
Die bloße Mitteilung des Zählerstandes (beispielsweise mittels Ablese-karte) ist hierzu nicht ausreichend.
Auch sind die schriftlichen Anträge spätestens am zum 15. Januar 2025 einzureichen. Danach eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werde, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung. Eventuell ist ein kurzer Telefonanruf unter 0 63 02 – 602 – 90 schon ausreichend.