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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Amtsgericht Rockenhausen

Amtsgericht Rockenhausen

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 2 K 29/23  — Rockenhausen, 23.10.2024

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag,

13.02.2025

10:00 Uhr

2,

Sitzungssaal

Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Lohnsfeld

Gemarkung

Flur,

Flurstück

Wirtschaftsart

u. Lage

Blatt

BV 4

Lohnsfeld

2881

Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche Kaiserstraße 47

1.076

787

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Gemäß Gutachten handelt es sich um ein eingeschossiges, vermutliche vollunterkellertes Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und eine Hofscheune mit angebautem Schuppen. Beschlagnahme: 17.08.2023.

Verkehrswert: 238.000,00 €

Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Der Versteigerungsvermerk ist am 17.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Vetter Rechtspflegerin
Beglaubigt:
(Faubel), Justizbeschäftigte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (Siegel)

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt – ohne Unterschrift gültig