Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2024/2025 müssen beim zuständigen Schulträger (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, Stadt, Kreis oder privater Träger) der Schule gestellt werden, die im Schuljahr 2024/2025 voraussichtlich besucht wird.
Einzuhaltende Abgabefrist ist der 15.03.2024!
Schulträger der Grundschulen Winnweiler, Münchweiler und Sippersfeld ist die Verbandsgemeinde Winnweiler.
Wir bitten um Beachtung.