Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Der Verbandsgemeinderat Winnweiler hat in seiner Sitzung am 15.02.2024 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wird wie folgt festgestellt und genehmigt:
Erträge — 15.909.973,73 €
Aufwendungen — 16.897.153,22 €
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) — -987.179,49 €
Bilanzsumme Aktiva/Passiva — 98.648.041,54 €
Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag — 28.049.778,80 €
Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden
genehmigt.
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von
11.03.2024 bis 19.03.2024 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.