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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung Börrstadt vom 28.02.2024!

Teil 1, Öffentliche Sitzung:

Eröffnung:

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und gab bekannt, dass gemäß § 34 der Gemeindeordnung fristgerecht und ordnungsgemäß zu dieser Sitzung eingeladen wurde. Dies erfolgte unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte und der öffentlichen Bekanntmachung von Zeit und Ort. Die Beschlussfähigkeit wurde überprüft und war vorhanden.

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung wurden keine Einwände erhoben.

Studie zur Windenergienutzung,

Beratung und Beschlussfassung über Flächenauswahl zur Übernahme in den Flächennutzungsplan der VG Winnweiler

Nach ausgiebiger Beratung des Gemeinderates, unter Zuhilfenahme von Kartenmaterial, wurde folgender Beschluss gefasst: Das Flächenpotenzial „F“ (Bocksrück, inklusiver alter Bunkeranlage) soll auf die alte Vorrangfläche begrenzt werden. Als zusätzliche Grenze wird eine Parallele zum Wirtschaftsweg der Bunkerzaunanlage im Abstand von 400 Meter in westlicher Richtung festgesetzt. In nördlicher Richtung wird die Fläche „F“ auf die bestehende Zaunanlage der Bunkeranlage begrenzt! Die Flächen „H“ und „I“ werden komplett herausgenommen. Die Flächen „H“ und „I“ lagen im Bereich Herfingerhof und in Richtung der Gemarkungsgrenze in Richtung Sippersfeld.

Damit sind die möglichen Potenzialflächen, die durch die Studie zur Windenergienutzung in der Gemarkung Börrstadt ermittelt wurden, durch den Ortsgemeinderat eingeschränkt worden. Der Gemeinderat war sich einig, dass ein komplettes Einkesseln der Gemarkung mit Windkraftanlagen, unsere Kulturlandschaft zerklüften würde. Die gefühlte Lebensqualität könnte so sinken. Der Petersberg als Erholungsgebiet soll weiterhin erhalten bleiben und die Windkraftanlagen nicht weiter an bewohntes Gebiet heranrücken.

Unter dem Tagesordnungspunkt: Baugebiet "Im unteren Kirchtal": hier: Beratung und Beschlussfassung über künftige Grundstücksreservierungen wurde folgender Beschluss gefasst: Die Baugrundstücke werden für Kaufintressenten für die Dauer von 3 Monate reserviert, Es fällt eine Reservierungsgebühr von 500,00 € an. Es kann nur einmal verlängert werden zu den gleichen Konditionen. Die Reservierungsgebühr wird bei Kaufabschluß verrechnet. Die Reservierungsgebühr wird auf keinen Fall zurückerstatt. Das Zeitfenster der Reservierung beginnt mit Zahlungseingang. Die Ortsgemeinde verhindert so lange Reservierungszeiten. Bei mehreren Kaufinteressenten ist somit ein Verkauf, oder die Freigabe des Grundstücks gesichert.

Bei der Einwohnerfragestunde kam erneut die Frage auf, hinsichtlich der geplanten Abstufung der K 43 und der damit verbundenen Ausbauvariante und Kurvenradien. Der Vorsitzende erläuterte nochmal, dass durch abgeschlossene Verträge aller Beteiligten und durch zuvor eingeholter Beschlüsse, die Ortsgemeinde keinerlei Option mehr hat, an der bestehenden Planung etwas zu ändern.

Unter dem Punkt Verschiedenes wurden die aufgeführten Informationen bekanntgegeben:

Folgende Vorkaufsrechtabfragen wurden gestellt und durch die Verbandsgemeinde beantwortet:

Landwirtschaftsfläche „Aalbach“, FlStNr.: 2732/1

Landwirtschaftsfläche „Aalbach“, FlStNr.: 2732/2

Landwirtschaftsfläche „Am Reisberg“, FlStNr.: 2316

Landwirtschaftsfläche „Am Reisberg“, FlStNr.: 2324

Gebäude und Freifläche „Hauptstraße 13“, FlStNr.: 3291

Erholungsfläche „Siedlerstraße“, FlStNr.: 3336

Erholungsfläche „Siedlerstraße“, FlStNr.: 3337/1

Erholungsfläche „Siedlerstraße“, FlStNr.: 3338/1

Gebäude und Freifläche „Siedlerstraße“, FlStNr.: 3356

Vergabe Energieberatung alte Schule:

Derzeit wird geprüft, ob eine Förderung durch die Bafa möglich ist

Dorfmoderation Abschlussveranstaltung 17.04.2024, 19:00 Uhr:

Findet im Sitzungssaal der Gaststätte statt.

Nahversorgung Theresienhof

Ein gemeinsames Treffen mit den Planern fand statt. Das Interesse durch die Investoren ist sehr hoch. Es muss zunächst versucht werden, die benötigten Flächen zu sichern. Der Gemeinderat muss dann festlegen, ob eine Teilerschließung, oder eine Gesamterschließung über das vorgesehene Baugebiet gelegt wird.

Essen und Getränke an beiden Kerwen:

Treffen mit allen Vereinen fand statt. Die Vereine sehen keine Möglichkeiten, die Selbstbewirtung mit Getränken, dauerhaft über die beiden Kerwen durchzuführen.

Das Restaurant Niwan hat sein Interesse bekundet und möchte für beide Kerwen ein Gesamtkonzept vorlegen.

Verkauf Baugrundstück „Am Waldsbach“:

Ein Baugrundstück soll verkauft werden, der Notartermin steht bevor. Weitere Baugrundstücke können noch erworben werden!

Ein Gemeinderatsmitglied fragte nach der Wasserableitung an der oberen Brücke. Hier soll ein Graben hergestellt werden, damit das Wasser keine Ausschwemmungen im Gesamtstraßenbereich „Am Waldsbach“ verursacht.

Torsten Windecker, Ortsbürgermeister