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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Donnerstag, den 05.02.2026, zur ersten Sitzung im neuen Kalenderjahr, in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen.

Zunächst stand der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Jakobstraße/Lohnsbachpark“ auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister führte aus, dass der Ortsgemeinderat mit Beschluss vom 11.01.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich beschlossen habe. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung wurde das Verfahren in zwei getrennte Verfahren aufgeteilt. Das eine Verfahren wurde unter dem Bebauungsplanverfahren „Lohnsbachpark/Sparkasse“ und das andere Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „Schleifbach“ durchgeführt. Der Bebauungsplan „Schleifbach“ ist am 29.09.2023 mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft getreten und hat damit die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Ärztehauses geschaffen. Im Geltungsbereich „Lohnsbachpark/Sparkasse“ sollten zwei Mehrfamilienhäuser errichtet und die bestehenden Grünanlagen gesichert werden. Da die Ortsgemeinde mittlerweile beschlossen hat, die Voraussetzungen für den Bau der beiden Mehrfamilienhäuser nicht zu schaffen und die Kreisverwaltung Donnersbergkreis mit Schreiben vom 24.11.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Lohnsbach Park nicht für erforderlich hält, kann der Aufstellungsbeschluss für den Bereich „Lohnsbachpark/Sparkasse“ aufgehoben werden. Dem entsprechenden Beschlussvorschlag des Bürgermeisters folgte der Ortsgemeinderat einstimmig und beauftragte darüber hinaus die Verwaltung, die Aufhebung öffentlich bekannt zu machen.

Es folgte die ebenfalls einstimmige Beschlussfassung über Auftragsvergaben zur vorgeschriebenen Brückenprüfung für mehrere Brücken, die sich im Eigentum der Ortsgemeinde Winnweiler befinden. Für insgesamt 5 Brücken wurde der Auftrag zur alle 6 Jahre stattfindenden Hauptprüfung zum Bruttohonorar von 11.685,80 € an das Büro SB-Ingenieure GmbH & Co KG, Saarbrücken, erteilt. Des Weiteren wurde ebenfalls das Büro SB-Ingenieure mit den jährlich durchzuführenden Besichtigungen und Beobachtungen für die gleichen Brückenbauwerke zum Bruttohonorar von 3.748,50 € beauftragt. Zum Nettohonorar von 9.900,00 € wurde das Büro CDI Baumanagement GmbH, Rockenhausen, beauftragt, die Planung zum Ersatzneubau einer Fußgängerbrücke im Lohnsbachpark auszuführen.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bezüglich der Brunnen in der Kolpingstraße/Neugasse und im Lohnsbachpark. Der Vorsitzende unterrichtete den Ortsgemeinderat, dass beide Brunnen Schäden haben, die repariert werden müssten, um die Brunnen wieder in Betrieb zu nehmen. Beim Brunnen Kolpingstraße/Neugasse ist der Abfluss verstopft und durch Spülen nicht mehr freizubekommen. Diese Problematik habe im letzten Jahr bereits dazu geführt, dass erhebliche Wassermengen oberflächlich abgelaufen sind. Das vorhandene Abflussrohr müsste komplett ausgetauscht werden. Insbesondere der Tiefbau für ca. 8 m Leitungslänge incl. Öffnen des Bürgersteiges verursacht Kosten von rund 10.000,00 €. Beim Brunnen im Lohnsbachpark müsste ein neuer Verschlussdeckel am Ablauf montiert werden. Hierzu müsste der alte Verschlussdeckel aus dem Beton herausgebrochen werden. Der neue Deckel müsste einbetoniert werden. Nach einer kurzen Beratung beschloss der Ortsgemeinderat bei 3 Enthaltungen einstimmig, dass der Brunnenbereich im Zuge der Renaturierung des Lohnsbach Parks umgestaltet werden soll. Der Brunnen Kolpingstraße/Neugasse soll in diesem Jahr nicht in Betrieb genommen werden.

Es folgte die einstimmige Ermächtigung des Bürgermeisters, den Planungsauftrag im Zusammenhang mit der Schaffung eines Klimaparks im Lohnsbachquartier an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Für die Beantragung von Fördermitteln ist es erforderlich, die Objektplanung des Klimaparks zu vergeben. Die entsprechenden Planungsleistungen seien aktuell ausgeschrieben worden. Die Angebotsfrist laufe bis 11.02.2026. Nach einer kurzen Beratung wurde der Ortsbürgermeister einstimmig ermächtigt, den Planungsauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Es folgte die einstimmige Zustimmung zur Annahme von im Jahre 2025 an die Ortsgemeinde geleisteten Spenden.

Es folgte ein nichtöffentlicher Sitzungsteil, in dem über die Einrichtung eines Inklusionscafés im Ärztehaus beschlossen wurde. Außerdem wurde einem Stundungsantrag zugestimmt. Außerdem wurden Beschlüsse im Zusammenhang mit 3 Grundstücksangelegenheiten gefasst sowie die Zustimmung der Gemeinde zu einem Bauvorhaben versagt. Abschließend wurde über den Abschluss eines Vertrages zur Wegemitbenutzung, im Zuge der Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Münchweiler abgestimmt.