Die Verbandsgemeindekasse Winnweiler macht darauf aufmerksam, dass am 01. März 2025 folgende Abgabe (Gebührenverpflichtung) fällig war:
| Wasser- und Kanalgebühren | 01. Quartal 2025 |
Die Abgaben- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 25.03.2025 an die Verbandsgemeindekasse Winnweiler zu zahlen. Nach dem 25.03.2025 werden die fälligen Abgaben im Verwaltungszwangsverfahren (Vollstreckung) nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Vorteile des Einzugsverfahrens hin. Es ist ihrerseits keine Terminüberwachung erforderlich. Die Erstellung von Überweisungsbelegen entfällt. Säumnisfolgen wie Mahnung und Vollstreckung können nicht eintreten.
Für Fragen steht Ihnen die Verbandsgemeindekasse unter der Telefonnummer 0630 260232 oder 60231 gerne zur Verfügung.