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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Breunigweiler

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung

Der Ortsgemeinderat Breunigweiler hat in seiner Sitzung am 19.02.2025 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird:

Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wird wie folgt festgestellt und genehmigt:

Erträge

Aufwendungen

Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag)

Bilanzsumme Aktiva/Passiva

Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag

Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2023 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 17.03.2025 bis 25.03.2025 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.

Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.

Winnweiler, den 14.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Jacob
(Jacob)
Bürgermeister