des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, von 8 bis 18 Uhr
findet
die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Ortsgemeinderats - Verbandsgemeinderats - Kreistags
und
am Sonntag, dem 16. Juni 2019, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl
der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Ortsgemeinderats - Verbandsgemeinderats - Kreistags
statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19. April 2019, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 67722 Winnweiler, Jakobstraße 29, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
Winnweiler, den 20.04.2019
Rudolf Jacob, Bürgermeister