Aufstellung des Bebauungsplanes „Zum Hochwaldblick, Teil B, 1. Änderung“
Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Steinbach hat am 09.12.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, für den im beigefügten Lageplan rot umrandeten Bereich, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zum Hochwaldblick, Teil B“ der Gemeinde Steinbach beschlossen.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Zum Hochwaldblick, Teil B und umfasst die Flurstücksnummern 219/2; 219/3; 219/4; 219/5; 219/6; 219/7; 219/8; 219/9 und 221/3. Er weist eine Gesamtfläche von ca. 0,5 ha auf.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die Voraussetzung für ein Mehrgenerationen- Wohnprojekt geschaffen werden. Die Änderung betrifft vor allem die zulässige Anzahl an Wohneinheiten, die Firsthöhe sowie die Grundflächenzahl. Desweiteren wird ein nicht mehr erforderlicher Wirtschaftsweg aus der Planung herausgenommen und die Baugrenzen entsprechend verschoben. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Zum Hochwaldblick, Teil B“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Anlage:
Abgrenzungsplan Geltungsbereich
Bebauungsplan „Zum Hochwaldblick, Teil B, 1. Änderung“