Titel Logo
Winnweiler Rundschau
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lohnsfeld

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Vordere Hub“

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Lohnsfeld hat am 11.02.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den im beigefügten Lageplan rot umrandeten Bereich den Bebauungsplan „Solarpark Vordere Hub“ aufzustellen.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücksnummern 2161, 2162, 2163, 2164, 2165 und 2166 und hat eine Größe von ca. 11,7 ha.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Der Geltungsbereich liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Durch den Bebauungsplan wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausgewiesen. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt, sobald ein konkretes Planungskonzept vorliegt. Die in Aufstellung befindliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird parallel hierzu angepasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vordere Hub“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Lohnsfeld, 28.03.2025  — Winnweiler, 28.03.2025
Daniel Korn  —  Rudof Jacob
Ortsbürgermeister  —  Bürgermeister

Anlage:

Abgrenzungsplan Geltungsbereich

Bebauungsplan „Solarpark Vordere Hub“