Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Nachberichte von Parteien und Wählergruppen über den Verlauf von Veranstaltungen im Amtsblatt nicht veröffentlicht werden (§ 27 GemO sowie siehe hierzu VV zur § 27 GemO).
Die Veröffentlichung von Veranstaltungshinweisen sind gestattet, dagegen gehören Meinungsäußerungen oder Kommentare nicht in die Winnweiler Rundschau.
Veranstaltungshinweise von Parteien und Wählergruppen werden ausschließlich einmal veröffentlicht.
Wir bitten um Beachtung.