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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Lohnsfeld

Einladung der Jagdgenossenschaft Lohnsfeld

Am Donnerstag, den 27.04.23 um 20 Uhr findet im Bürgerhaus Potzbach die diesjährige Versammlung der Jagdgenossenschaft Lohnsfeld statt, zu der hiermit herzliche Einladung ergeht.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Jagdvorstand

  2. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022/2023

  3. Bericht der Kassenprüfer

  4. Entlastung des Jagdvorstandes

  5. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinerlöses

  6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 01.04.23 bis 16.04.23 bei der Schriftführerin Kerstin Schönberger aus.

Stimmberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke innerhalb der Grenzen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Lohnsfeld liegen und in das Grundflächenverzeichnis eingetragen sind. Ausgenommen vom Stimmrecht sind Eigentümer befriedeter Grundstücke wie Gebäude, Höfen, Hausgärten und sonstiger Grundstücke. Jeder Jagdgenosse kann sich durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen, mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Anträge sind bis spätestens 15.04.23 beim Vorstand Hermann Hanbuch, Lohnsfeld schriftlich einzureichen.

Lohnsfeld, 01.04.23
Gez. Hermann Hanbuch
Jagdvorstand